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Pfarrei St. Vitus Sailauf  > Kunst & Geschichte  > Auferstehungskirche

Profanierung der Auferstehungskirche

Am Nachmittag des 11. März 2009 fand im Auftrag von Bischof Friedhelm die ordentliche Profanierung der 1971 geweihten Auferstehungskirche in Sailauf (Dekanat Aschaffenburg-Ost) statt. Der bischöfliche Sekretär H.H. Domvikar Simon Mayer, der mit dem Profanierungsakt betraut war, verlas in einer kurzen liturgischen Feier das mit einem Siegel versehene Profanierungsdekret des Bischofs von Würzburg (gem. § 1212 des Kodex des Kanonischen Rechts) und entfernte aus dem im Altar eingelassenen Reliquienschrein die Märtyrerreliquien der Heiligen Burkard, Georg und Faustus. Somit war die Auferstehungskirche profaniert, d.h. nicht mehr für sakrale Zwecke nutzbar.

Mit dem Abbau des Inventars war bereits im Februar begonnen worden, da der Abriss laut Bischöflichem Bauamt „zeitnah“ kurz nach Ostern erfolgen sollte. Bei ihrer Profanierung anwesend waren Pfarrer Klaus König, Kirchenverwaltungsmitglied und Mesner Herr Hubert Labudda, Pfarrgemeinderätin und Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit Frau Susanne Mahlmeister, sowie Herr Martin Mahlmeister, Organist und Fotograf der Internetredaktion. Aufgrund der Baufälligkeit und des damit verbundenen Sicherheitsrisikos (Sperrung seit 11. 12. 2008) fand dieser Akt unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ordentliche Profanierung der Auferstehungskirche am 11. März 2009: Im Rahmen einer kleinen liturgischen Feier verlas der bischöfliche Sekretär Simon Mayer im Auftrag von Bischof Friedhelm die Profanierungsurkunde. Nach einem Gebet unter Beisein von Pfarrer König brach er den Reliquienschrein, der im Altar eingelassen ist, auf und entfernte das Kästchen mit den Reliquien. Ab diesem Augenblick war die Kirche nicht mehr für sakrale Zwecke nutzbar, die Weihe aufgehoben.


Nach Bekanntwerden der Profanierung durch Aushang, Amtsblatt und Osterpfarrbrief, äußerten zahlreiche Gemeindemitglieder ihren Unmut darüber, dass es keinen würdigen Abschiedsgottesdienst gegeben habe, in dem man gemeinsam seine Bindungen zur Kirche und die persönliche Trauer hätte aufarbeiten können. Da der letzte Gottesdienst bereits am 1. November 2008 gefeiert worden war, als noch kein Abrissbeschluss gefasst war, entfiel ein öffentlicher Profanierungsgottesdienst mit feierlichem Auszug des Allerheiligsten, der liturgischen Geräte und Bücher und des Altarschmuckes. Ab dem Allerseelentag, dem 2. November wurden alle Gottesdienste in der frisch renovierten, nun beheizbaren St.-Vitus-Kirche gefeiert. Eine Freiluftmesse vor der profanierten Auferstehungskirche als letzte Möglichkeit des gemeinsamen Abschieds hielt Pfarrer König für liturgisch nicht mehr sinnvoll. Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand erklärte sich bereit, einen Gottesdienst  zusammen mit der Gemeinde zu feiern, wenn der entstandene freie Platz neu gestaltet sein wird..
Profanierungsdekret für die Auferstehungskirche vom 11. März 2009


Aus dem Profanierungsgebet:
„Mitte und Zentrum des Kirchenraumes ist der Altar, an dem die Eucharistie gefeiert wird. Der Altar selbst ist Zeichen für Jesus Christus, der auf vielfältige Weise unter uns gegenwärtig ist getreu seiner Verheißung: „Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“ Auch wenn auf dem Altar dieser Kirche nicht mehr Eucharistie gefeiert werden wird, der Altar zerstört und das Kirchengebäude abgebrochen wird, dürfen wir gewiss sein, dass Christus seiner Verheißung treu bleibt.“
„Wenn ich jetzt das Reliquiengrab öffne und der Altar in der Mitte zerschlagen wird, ist dies kein Altar mehr und dies hier keine Kirche mehr.“





Am 30. Juni zerschlug die Abbruchfirma im Auftrag des diözesanen Baureferates die drei Heiligen Orte Altar, Ambo und Taufstein in Trümmer.

Susanne Mahlmeister

 

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